Grundsätzlich aus o.g. Unterscheidung, Dienstreisen werden überwiegend vom Kunden veranlasst und an diesen weiter berechnet, ZSI leistet im gleichen Umfang dann die Kostenerstattung an die Mitarbeiter. Bei den anderen Kostenarten trägt ZSI diese allein, eine Vollerstattung nach EStR-Sätzen ist für uns wirtschaftlich nicht tragbar, die ZSI-Erstattung zusammen mit der Absetzung der Restaufwendungen im Einkommensteuerjahresausgleich bringt dann die vollständige Kostenanmeldung durch den Mitarbeiter.