Ja, ZSI hat diese Abläufe zusammen mit dem Finanzamt definiert, sie haben sich seit vielen Jahren ohne Beanstandungen bei jeder Prüfung bewährt.
ZSI erstellt pro Jahr drei Arten von Erstattungsbelegen:

  • Einsatzbescheinigung vom 01.01.-31.12., mit Angabe wann bei welchem Kunden an welchem Ort im lfd. Jahr eine Projektarbeit durchgeführt wurde. Auch ggf. eine Bearbeitung in der ZSI-Niederlassung ist steuerlich gleich zu behandeln wir eine externe Tätigkeit beim Kunden.
  • Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der von ZSI geleisteten Aufwandspauschalen (Feld “ steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei Einsatzwechseltätigkeit“, Seite 2 der Lohnsteuerbescheinigung).
  • Berechnungstabelle im Mitarbeiterforum zur Ermittlung der zusätzlichen, absetzbaren Werbungskosten bei auswärtiger Unterkunft. Bitte die dort hinterlegte Ausfüllerläuterung beachten!