Ja, immer dann, wenn sogenannte „betriebsbedingte Gründe“ vorliegen. Dies ist typischer Weise der Fall, wenn sich die (interne oder externe) Projektbearbeitung kurzfristig und für kurze Zeiten verzögert, Lücken zwischen des vorherigen und dem Folgeauftrag entstehen und keine anderen Arbeiten dazwischen geschoben werden können. Gleiches gilt für Brückentage oder Betriebsurlaube.