Nein, es gibt immer einen stellvertretenden Ansprechpartner, der bei externer Projektarbeit auf der Kundenseite zuständig ist. Kennen Sie ihn nicht, fragen Sie Ihren ZSI-Vorgesetzten, an wen Sie sich in diesem Fall wenden sollen. Ist trotzdem kein Kundenverantwortlicher greifbar, senden Sie Ihren Stunden-Beleg auch ohne Kundenunterschrift, aber von Ihnen selbst unterschrieben vorab als Fax oder E-Mail an Ihre Niederlassung.

Wenn der Kundenansprechpartner wieder erreichbar ist, reichen Sie dann den unterschriebenen Stundenbeleg nochmals an die ZSI-Niederlassung ein.

Bitte beachten Sie, daß ein Zuspät-Einsenden Ihres Stundenbeleges (d.h. nach dem 1. Werktag des Folgemonates) ein Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsvertrages darstellt und im Wiederholungsfall bis zur Abmahnung führen kann!
Auf jeden Fall führt es aber zur Verzögerung der richtigen Erstattung der projektbedingten Reisekostenerstattungen, daher liegt es im Interesse jeden einzelnen Mitarbeiters, den o.g. Belegweg (möglichst per E-Mail oder Fax) einzuhalten.