Ja, wenn alle Unterschriften und Eintragungen erkennbar sind.
Da heute i.d.R. parallel eine elektronische Zeiterfassung beim Endkunden existiert und in Zweifelsfällen zugezogen werden kann, um die richtige Arbeitsstundenzahl im Zweifelsfall zu bestätigen, ist die Faxübertragung unproblematisch. Die Belege der Kundenzeiterfassung sind dann dem ZSI-Stundenbeleg anzufügen.