Ja und nein, die steuerlichen Werbungskostensätze sind am Anfang gleich, dies führt oft zur Verwechslung der Reisekostenarten.
Dienstreisen werden von ZSI oder vom Hauptauftraggeber veranlasst, es sind eher kürzere (Tages-) Reisen, gemäß EStR können sie max. 3 Monate dauern.
Die Einsatzwechseltätigkeit und die doppelte Haushaltsführung sind ausschließlich von ZSI als Arbeitgeber veranlasste Reiseaufwendungen, sie sind auf die Dauer einer Projektbearbeitung ausgerichtet, sie gelten für das Km-Geld und die doppelte Haushaltsführung für max. 48 Monate eines externen Einsatzes.