Nein, wenn sie später als Minuszeiten (z.B. bei Brückentagen oder auch bei FAQ 4 genannt) verwendet wird, ist sie nur vorgeholte Normalarbeitszeit. Sie haben ja dann als Mitarbeiter an einem arbeitspflichtigen Tag frei. Werden Gleitzeitstunden aber ausgezahlt, dann sind sie Mehrarbeitsstunden. Unabhängig von einer späteren Verwendung als Gleitzeit werden die Mehrarbeitszuschläge eines Monats ja sofort ausgezahlt, die Gleitzeitplusstunden im Zeitkonto sind also immer Normalstunden.