Hier sind sicherlich die Höchstgrenzen gemeint. Dies ist im Arbeitsgesetz (ArbZG)geregelt. Für die tägliche Arbeit definiert dieses eine Höchstgrenze von 10 Std. (nur Arbeitszeit, ohne Unterbrechungen, Pausenzeiten u.ä.), wöchendlich sind dies 48 Std., in eingeschränkten Umfang auch bis zu 60 Std. pro Woche. Für davon abweichende Arbeitszeiten sind Sondergenehmigungen nötig (z.B. Inbetriebnahmen).

Im Rahmen der Gleitzeitmöglichkeiten vor Ort nutzen viele Mitarbeiter diese, um in der Woche länger zu arbeiten. Dann kann je nach den Projektumständen gerade bei externe Tätigkeit ein früheres Arbeitsende am Freitag erreicht werden. Bitte achten Sie aber in jedem Fall darauf, das die o.g. Höchstgrenzen eingehalten und korrekt in Ihren Stundenbeleg eingetragen werden.