Ab vier zusammenhängenden Tagen, bei 1 bis 3 Tagen genügt der Eintrag im Stundenbeleg. Genehmigung: Gemäß Betriebsordnung ist jeder Urlaub, auch Kurzurlaubstage mit dem ZSI-Vorgesetzten, und bei externer Projektarbeit auch mit dem Kundenvertreter, im vorhinein, abzustimmen.