Nein, jeder Mitarbeiter behält seinen Altjahresurlaub weiterhin! Hierzu ist mit dem ZSI-Vorgesetzten die Urlaubsplanung des laufenden Jahres abzustimmen. Verbleibt ein Restanspruch über den 30.03. des Folgejahres, gibt der Vorgesetzte eine entsprechende Information an die Verwaltung in Gummersbach.