Dies hängt von den Projektumständen ab. Bei externer Projektarbeit wird i.d.R. der Endkunde den Wunsch nach Mehrarbeit äußern. Auf jeden Fall ist hierüber der ZSI-Vorgesetzte zu informieren, dieser genehmigt letztendlich diese Mehrarbeit. Häufig werden bereits zu Projektbeginn hierüber mit dem Endunden und dem ZSI-Mitarbeiter solche Verfahrensabläufe besprochen, so daß dann während des Projektes die Dokumentation im Stundennachweis genügt, der ja vom Endkunden als auch vom ZSI-Vorgesetzten zu unterzeichnen ist. Zusätzlich vom ZSI-Vorgesetzten genehmigungspflichtig sind Arbeitsanforderung an Sonn- und Feiertagen sowie bei regelmäßiger Spät- oder Nachtarbeit.

Mehrarbeitsstunden in der ZSI-Niederlassung oder im technische Büro von ZSI sind grundsätzlich Plusstunden (an allen Werktagen). Sollen Mehrarbeitsstunden geleistet und mit Zuschlägen ausgezahlt werden, holt der ZSI-Vorgesetzte hierfür die Genehmigung der ZSI-Geschäftsleitung ein. Nur diese auszubezahlenden Sonder-Mehrarbeitsstunden sind im ZSI-Stundenbeleg in der Spalte „(2) zu verrechn. Pluszeit“ einzutragen. Ansonsten werden Plusstunden automatisch von der ZSI-Gehaltsbuchhaltung ausbezahlt, wenn das Gleitzeitkonto 150 Plusstunden erreicht hat. Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen werden hingegen inkl. Zuschläge komplett ausbezahlt.