Hier bietet die Einsatzwechseltätigkeit gegenüber allen anderen Beschäftigungsverhältnissen einen echten Steuervorteil! Alle Fahrten zum/vom Einsatzort (also entweder die täglichen An- und Abfahrten oder, bei Übernachtung vor Ort, die Wochenendheimfahrten sowie die tägliche Fahrten zwischen Unterkunft und Einsatzstelle) werden vom ersten KM an mit € 0,30 pro Fahr-KM bewertet, d.h. € 0,60 pro Entfernungs-KM. Dies gilt zeitlich begrenzt, bis zu 48 Monate einer Projektarbeit. Hierunter fallen auch ggf. ausgeführte Tätigkeiten in der einzelnen ZSI-Niederlassung.