Beim Urlaub betrifft dies ja nur längere Urlaubzeiten. D.h. am letzten Arbeitstag vor Urlaubsbeginn ist der Stundennachweis incl. des letzten Arbeitstages des lfd. Monats vom Kundenvertreter abzuzeichnen, Sie setzen ergänzend die Urlaubstage bis zum letzten Sollarbeitstag ein und senden diesen Beleg vor Urlaubsantritt an Ihre Niederlassung. Auch hier ist Ihre arbeitsvertragliche Pflicht zum vorherigen Erstellen und Einreichen Ihres Stundenbeleges zu sehen. Sinngemäß gilt dieses Verfahren auch bei längeren, über den Monatswechsel bestehende Krankzeiten.

Wie oben beschrieben ist dann der Stundenbeleg mit Angabe der Arbeitsstunden vor Ort beim Kunden, ergänzt um die Eintragung der Krankheitstage bis zum Monatsletzten zu erstellen und entsprechend ohne Kundenunterschrift an die ZSI-Niederlassung zu senden (per Fax oder E-Mail), nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt diese strikte Zeitvorschrift der Belegeinsendung.