Ja, alle Aufwandspauschalen sind vorgezogene Werbungskostenerstattungen für den Mitarbeiter. Nur bei längerfristiger auswärtiger Tätigkeit kann es in Grenzfällen dazu führen, daß die ZSI-Nettoerstattung über den steuerlichen Höchstwerten liegt, dann wird diese Differenz vom Mitarbeiter anteilig versteuert. Dies kommt aber sehr selten vor und es sind i.d.R. auch nur kleine Summen.
Hinterlasse einen Kommentar