Ja, alle Aufwandspauschalen sind vorgezogene Werbungskostenerstattungen für den Mitarbeiter. Nur bei längerfristiger auswärtiger Tätigkeit kann es in Grenzfällen dazu führen, daß die ZSI-Nettoerstattung über den steuerlichen Höchstwerten liegt, dann wird diese Differenz vom Mitarbeiter anteilig versteuert. Dies kommt aber sehr selten vor und es sind i.d.R. auch nur kleine Summen.