Im Prinzip nein, aber es gibt sowohl natürliche Grenzen wie auch administratorische Maßnahmen. Die ZSI-Vorgesetzten achten auf „zu hohe“ Gleitzeitbestände und besprechen die Verwendung dann mit dem jeweiligen Mitarbeiter. Bei Arbeitsverträgen mit Anwendung des. o.g. iGZ-Tarifvertrages ist dort eine Obergrenze von 150 Std. genannt. In Abstimmung mit dem jeweiligen ZSI-Vorgesetzten kann dieser Wert aber auch überschritten werden