In der ZSI- Betriebsordnung, sie besteht zum großen Teil aus allen Details des ZSI-Arbeitszeitmodells. Es ist Anlage zu jedem Arbeitsvertrag und liegt auch in jeder ZSI-Niederlassung aus. Darüber hinaus wendet ZSI einzelvertraglich (bei neuen Arbeitsverträgen oder bei umgestellten Altverträgen) die Tarifregelungen des iGZ-Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Für diese Verträge gelten dann die Regelungen des Manteltarifvertrages vom 01.08.2003 (siehe hierzu www.ig-zeitarbeit.de) in der jeweils aktuell gültigen Version.