Der vom ZSI-Vorgesetzten genehmigte Urlaubsantrag sichert dem Mitarbeiter die verbindliche Inanspruchnahme zum beantragen Zeitraum. Nur in ganz seltenen, besonderen Umständen kann vom Mitarbeiter eine langfristige Urlaubsdisposition verlangt werden (Planungssicherheit). Daneben ermöglicht ein rechtzeitig eingereichter Stundenbeleg die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Gehaltslauf im Urlaubsmonat. Der Urlaub lt. Urlaubsantrag gilt als genehmigt, wenn vom ZSI-Vorgesetzten kein Widerspruch nach spätestens 5 Werktagen erfolgt.