Nein, Reisezeiten bei Dienstreisen werden an allen Kalendertagen behandelt wie Normalarbeitsstunden und werden dem Gleitzeitkonto zugerechnet. Reisezeiten sind keine normalen Arbeitsstunden und fallen deshalb auch nicht unter die Beschränkungen der Arbeitsordnung (AZG: max. 10 Arb.-Std./ Tag // 48 Std./ Woche).

Beispiel: Dienstreise im Kundenauftrag, Dauer 3 Std., anschließend Tätigkeit vor Ort 8 Std. Gesamtstundenzahl also 11 Std., 3 Plusstunden werden dem Zeitkonto zugerechnet.